PROJEKT: FEHLURTEIL UND WIEDERAUFNAHME e.V.
PROJECT WRONGFUL CONVICTION AND RETRIAL
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Für Betroffene
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Was ist ein Fehlurteil?
Ein Fehlurteil im hier gemeinten Sinn ist eine gerichtliche Entscheidung, bei der eine Person zu Unrecht rechtskräftig verurteilt wird. Dies kann aufgrund von Fehlern oder Lücken in der Beweisführung, falschen oder unterbliebenen Zeugenaussagen, fehlerhaften Gutachten oder anderen Justizirrtümern geschehen.
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Was ist ein Wiederaufnahmeverfahren?
Ein Wiederaufnahmeverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der es ermöglicht, ein bereits rechtskräftiges Urteil erneut zu überprüfen und ggfl. zu revidieren. Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Wiederaufnahmegrund sind neue Beweise oder Tatsachen, welche die Unschuld der verurteilten Person belegen können.
Für das Wiederaufnahmeverfahren ist ein Gericht an einem anderen Ort zuständig. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die örtliche Distanz das Wiederaufnahmeverfahren objektiv machen.
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Wer kann ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen?
Ein Wiederaufnahmeverfahren kann von der verurteilten Person selbst, ihren Verteidiger:innen oder in bestimmten Fällen von der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
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Welche Voraussetzungen müssen für ein Wiederaufnahmeverfahren erfüllt sein?
Für ein Wiederaufnahmeverfahren muss einer der gesetzlich geregelten Wiederaufnahmegründe vorliegen. Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Grund sind neue Beweise oder Tatsachen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Verfahrens nicht bekannt waren und die geeignet sind, das Urteil zu erschüttern.
Die Wiederaufnahme ist nicht möglich zur bloßen Reduzierung des Strafausspruchs. Es kann nur die Freisprechung oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung erreicht werden.
Die Wiederaufnahme ermöglicht nur die Korrektur der tatsächlichen Urteilsfeststellungen. Rechtliche Fehler oder Verfahrensfehler des Ausgangsverfahrens können nicht angegriffen werden.
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Wie lange dauert ein Wiederaufnahmeverfahren?
Die Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens kann stark variieren und hängt unter Anderem von der Komplexität des Falls, der Verfügbarkeit neuer Beweise und der Auslastung der Gerichte ab.
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Welche Kosten sind mit einem Wiederaufnahmeverfahren verbunden?
Die Kosten für ein Wiederaufnahmeverfahren können stark variieren. Der Verein bemüht sich ein Netzwerk von qualifizierten Anwält:innen aufzubauen von denen einige bereit sind, die Fälle pro bono zu bearbeiten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Beiordnung zu beantragen, so dass ein Teil der Kosten gedeckt werden kann.
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Welche Unterstützung bietet der Verein?
Der Verein bietet Unterstützung bei der Prüfung von Fällen, die für ein Wiederaufnahmeverfahren in Frage kommen, sowie rechtliche Beratung und Begleitung durch spezialisierte Anwält:innen. Zudem arbeiten wir mit Universitäten zusammen, um Studierende in diesem Bereich auszubilden und zu unterstützen.
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Wie kann ich Kontakt aufnehmen, wenn ich glaube, zu Unrecht verurteilt worden zu sein?
Sie können uns unter Mitsendung des Vorblatts, Fragenbogens und Ihres Urteils
per Mail unter info(at)wiederaufnahme.com
oder
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per Post unter
Projekt Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.
Köpenicker Straße 175
10997 Berlin erreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Für Unterstützende
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Wie kann ich unterstützen?
Sie können uns jederzeit mit einer Geldspende unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir sind auch immer auf der Suche nach engagierten Anwält:innen, die mit Ihrer Sachkunde unterstützen möchten. Sollten Sie daran interessiert sein, schreiben Sie uns einfach an unter info(at)wiederaufnahme.com
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Gibt es Voraussetzungen für die Mitarbeit?
Grundsätzlich gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Mitarbeit. Je nach Kenntnissen und Fähigkeiten können Sie in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden.
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Gibt es die Möglichkeit, mich im Bereich Fehlurteil und Wiederaufnahme weiterzubilden?
Ja. Für Anwält:innen, die an speziellen Kenntnissen für die Durchführung von Wiederaufnahmeverfahren interessiert sind, soll eine Fortbildungsveranstaltung von der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV angeboten werden, die in Recht und Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens einführt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden FAO-Bescheinigungen ausgegeben
Wird meine Mitarbeit vergütet?
Derzeit sind wir auf der Suche nach ehrenamtlicher Unterstützung oder Anwält:innen, die pro bono unterstützen möchten.
Wenn sie mit den gewonnenen Kenntnissen aus den oben beschriebenen Fortbildungen das Projekt unterstützen wollen, begleiten die auf diesem Weg fortgebildeten Anwält:innen Studierende der Law Clinics bei der Prüfung der eingehenden Anfragen im Rahmen von Praktika. In der Anfangsphase des Projektes wird die Anzahl dieser Prüfungen begrenzt bleiben müssen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sind die Kapazitäten ausgelastet, müssen später eingehende Anfragen zurückgestellt werden. Wir hoffen aber, die Kapazitäten ausweiten zu können, wenn das Projekt Fahrt aufnimmt und erste Erfahrungen vorliegen.