FEHLERQUELLEN IM STRAFVERFAHREN
Fehlurteile können vielfältige Ursachen haben. Zu den folgenden Faktoren, die häufig (mit-)ursächlich für Fehlurteile sind, finden sich auf den folgenden Seiten nähere Informationen. Diese dienen dem bewusst niedrigschwelligen ersten Zugang zum jeweiligen Thema, ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit oder Vollständigkeit zu erheben.
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Bewusst oder unbewusst falsche Belastung durch Zeug:innen (nähere Informationen)
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Falsche oder irreführende andere Beweismittel (nähere Informationen)
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Falsche Geständnisse (nähere Informationen)
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Schlechte Verteidigung (nähere Informationen)
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Fehlverhalten offizieller Stellen (nähere Informationen)
Weiterführende Links:
Das Innocence Project setzt sich seit 1992 für die Entlastung und Befreiung zu Unrecht Verurteilter mithilfe von DNA-Tests und für Reformen des US-amerikanischen Strafjustizsystems ein.
Innocence Project - Gerechtigkeit für Justitia (Netflix)
Das Innocence Network ist ein weltweites Netzwerk aus 68 Organisationen, die sich für die Entlastung und Befreiung zu Unrecht Verurteilter und für Reformen des Strafjustizsystems einsetzen.
The National Registry of Exonerations
Das National Registry of Exonerations sammelt, analysiert und veröffentlicht seit 1989 Informationen über alle bekannt werdenden strafrechtlichen Fehlurteile in den USA, um zur Verhinderung künftiger Fehlurteile beizutragen.
Criminal Cases Review Commission (CCRC)
Die Criminal Cases Review Commission (CCRC) in Großbritannien ist eine unabhängige, offizielle Organisation, die fehlerbehaftete Strafurteile nach Erschöpfung des Rechtswegs an den Court of Appeal zurückverweisen kann.
Projekt: Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren
Das Projekt "Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren" des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen in Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Psychologischen Hochschule Berlin widmet sich der Erforschung von Fehlern, die in einem Strafverfahren zu Fehlurteilen führen können, der Entscheidungspraxis in Wiederaufnahmeverfahren sowie der Frage, ob bestimmte Fehler durch die Vorgaben des Wiederaufnahmeverfahrens schwerer geltend zu machen sind als andere.