top of page

Fortbildungsveranstaltungen 31.05. und 14.06. 2024



Sehr geehrte Interessierte, 

wir laden ganz herzlich zu den folgenden Fortbildungsveranstaltungen ein: 





Anthropologische Personenidentifikationen vor Gericht 


Dr. Andreas Düring & Dr. Martin Trautmann, 

Institut für forensisches Sachverständigenwesen (IfoSA) 

Freitag, den 31. Mai 2024 

Von 16:00-20:00 Uhr 





&




In dubio contra reum: Fehlurteile in Bayern. 


Rechtsanwältin Regina Rick, München 


Freitag, den 14. Juni 2024 

von 16:00-19:00 Uhr 









jeweils in 

der Humboldt-Universität zu Berlin 

Unter den Linden 6, 10099 Berlin 

Raum BE 2, E 44/46.


Dr. Andreas Düring und Dr. Martin Trautmann arbeiten am Institut für forensisches Sachverständigenwesen als selbständige Anthropologen und sind auf die Personenidentifikation auf Basis von Bildern und Videos spezialisiert. Die forensische Sachverständigenbewertung von Bild- und Videomaterial als Beweismittel gewinnt durch die steigende Zahl von Überwachungskameras, privater Mobiltelefonaufnahmen oder Fahrzeugkameras zunehmend an Bedeutung. Meist geht es dabei um die Identifikation von Personen, aber auch Fragen zum Tatvorgang selbst sind möglich. In ihrem Vortrag werden sie die Möglichkeiten und Methoden der Personenidentifikation inklusive z.B. Körperhöhen- und Bewegungsmusteranalyse, vorstellen und kritisch bewerten. Sie werden die aktuellen Standards und den Stand der Wissenschaft präsentieren und Ausblicke auf methodische Entwicklungen bieten. Dies soll anhand von Fallbeispielen erfolgen und demonstrieren, wie die gutachterliche Praxis vor Gericht aussieht. Insbesondere soll auch Augenmerk darauf gelegt werden, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein anthropologisches Gutachten aus methodischer wie auch juristischer Sicht korrekt und nicht anfechtbar ist. 


Rechtsanwältin Regina Rick ist Fachanwältin für Straf- und Verkehrsrecht seit vielen Jahren in München als Strafverteidigerin tätig. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auch auf der Bearbeitung von Wiederaufnahmeverfahren. Deutschlandweit mediale Aufmerksamkeit haben vor allem die von ihr geführten, erfolgreichen Wiederfahren im Fall „Bauer Rupp“ und „Genditzki“ erregt. Frau Rick wird über Fehlurteile in Bayern sprechen. Der Vortrag befasst sich mit den strukturellen Defiziten der Strafjustiz: Eine Qualitätskontrolle strafgerichtlicher Entscheidungen existiert nicht. Vielmehr wird ein einmal gefälltes Urteil von der Justiz mit Zähnen und Klauen verteidigt. Dies zeigt sich nicht nur in den verschwindend geringen Erfolgsquoten von Verteidigerrevisionen, sondern insbesondere auch in der faktischen Aussichtslosigkeit von Wiederaufnahmeanträgen. 



Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 € pro Veranstaltung bzw. insgesamt 150,00 € für beide Veranstaltungen. Für junge Kolleg:innen, deren Zulassung nicht älter als drei Jahre ist, kostet die Veranstaltung 80,00 € bzw. 120,00 €. Für Studierende ist die Teilnahme kostenlos. 

Die Fortbildungsveranstaltung wird als „Hybridveranstaltung“ ausgerichtet. Neben der Präsenzteilnahme ist daher auch eine Teilnahme per Videostream möglich. 

Es wird eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO im Umfang von 4 bzw. 3 (insgesamt 7 Stunden) ausgestellt. Anmeldungen sind zu richten an: fortbildung.wiederaufnahme@gmail.com. Bitte teilen Sie schon bei Ihrer Anmeldung mit, ob Sie beabsichtigen, an der Veranstaltung in Präsenz oder per Videostream teilzunehmen. Die Veranstaltungen sind so geplant, dass es Fußballfans im Anschluss möglich ist, die EM zu verfolgen. 

Comments


bottom of page