Wir freuen uns, unsere Fortbildungsreihe für 2025 ankündigen zu können!
Alle Veranstaltungen finden in der Regle 2 Stunden jeweils von 18:00 - 20:00 Uhr hybrid an der Humboldt-Universität zu Berlin und online statt. Der genaue Raum wird jeweils kurz vorher bekannt gegeben.
Eine Fachanwaltsbescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro pro Fortbildung für alle, die eine Bescheinigung benötigen. Die vierstündige Fortbildung kostet 100 Euro. Studierende können kostenfrei teilnehmen.
Anmeldungen bitte per E-Mail an: fortbildung.wiederaufnahme@gmail.com.

Programm 2025
Donnerstag, 10. April – Strategien zur Überprüfung und Widerlegung „wissenschaftlicher“ Beweise in den USA
Chris Fabricant (Director of Strategic Litigation, The Innocence Project, USA)
Vortrag in englischer Sprache
Chris Fabricant, einer der führenden US-Experten für die Überprüfung forensischer Beweismittel und Autor des Buchs Junk Science, verantwortet die strategische Prozessführung des Innocence Project.
In seinem Vortrag erläutert er, wie vermeintlich wissenschaftliche Beweise kritisch überprüft und durch gezielte Strategien in allen Verfahrensstadien widerlegt werden können. Zudem stellt er die Daubert-Kriterien vor, die in den USA als Maßstab zur gerichtlichen Bewertung wissenschaftlicher Beweise dienen.
Donnerstag, 22. Mai – Mantrailing als Beweismittel vor Gericht
Prof. Dr. Kai-Uwe Goss (Professor für Umweltchemie und Sachverständiger, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
Kai-Uwe Goss verfügt über langjährige Erfahrung in der forensischen Spürhundearbeit. Seit 2014 beschäftigt er sich intensiv mit Mantrailing und ist als Gutachter in Gerichtsverfahren tätig.
Der Vortrag befasst sich mit der wissenschaftlichen Belastbarkeit des Mantrailing-Verfahrens und dessen Grenzen als Beweismittel. Neben der forensischen Validität werden Mindeststandards für den Einsatz dieser Methode diskutiert. Zudem wird erörtert, wie auch juristische Laien fehlerhafte Mantrailing-Ergebnisse erkennen können. Anhand realer Fallbeispiele werden die praktische Relevanz und potenzielle Risiken dieser Ermittlungsform verdeutlicht.
Freitag, 20. Juni – Kriminaltechnik II – Methoden, Fehlerquellen und Kontrolle ( 16-20 Uhr, Dauer: 4h)
RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus (Fachanwalt für Strafrecht & Honorarprofessor, Universität Bielefeld)
Ralf Neuhaus verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der Kriminalistik und hat in renommierten Wiederaufnahmeverfahren mitgewirkt. Zudem ist er Autor des Werks Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren.
In seinem vierstündigen Vortrag wird er verschiedene kriminaltechnische Methoden in einer „Tour d'Horizon“ vorstellen und dabei sowohl deren Anwendung als auch die damit verbundenen Fehlerquellen und Kontrollmechanismen erläutern. Der Vortrag bietet praxisnahe Einblicke in die Herausforderungen der Kriminaltechnik und zeigt auf, wie Fehlerquellen identifiziert und vermieden werden können.
Mittwoch, 10. September – Wrongful Convictions in the U.S.
Prof. Dr. Robert Schehr (Northern Arizona University, Co-Direktor des Arizona Innocence Project, USA)
Vortrag in englischer Sprache
Robert Schehr ist Professor am Department of Criminology and Criminal Justice der Northern Arizona University (USA) und zugleich am College of Social and Behavioral Sciences tätig. Er befasst sich seit Jahren sowohl wissenschaftlich als auch praktisch mit Fehlurteilen und ihren Ursachen, unter anderem als Co-Direktor des Arizona Innocence Project.
In seinem Vortrag wird Robert Schehr auf typische Fehlerquellen im US-amerikanischen Strafprozess und deren Aufdeckung eingehen. Dabei wird er auch auf seine einschlägigen Erfahrungen im Arizona Innocence Project zurückgreifen.
Dienstag, 30. September – Forensische Neuromechanik – neue Perspektiven für die Bewegungsrekonstruktion
Prof. Dr. Syn Schmitt (Direktor, Institut für Modellierung und Simulation Biomechanischer Systeme, Universität Stuttgart)
Syn Schmitt ist ein führender Experte auf dem Gebiet der forensischen Neuromechanik. Mit seiner Arbeit zur objektiven Bewegungsrekonstruktion hat er neue Maßstäbe in der forensischen Analyse gesetzt.
In seinem Vortrag erläutert er anhand des Falls Manfred Genditzki, wie forensische Neuromechanik dazu beitragen kann, subjektive Einschätzungen von Tathergängen zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerlegen. Darüber hinaus wird er aufzeigen, wie diese Methode genutzt werden kann, um den Zusammenhang von Tathergängen mit der Umgebung und den Verdächtigen zu analysieren.
Donnerstag, 23. Oktober – Die Präsentation des Wiederaufnahmevorbringens und Pflichtverteidigerbestellung für das Wiederaufnahmeverfahren
RA Prof. Dr. Olaf Hohmann (Rechtsanwalt und Honorarprofessor, Universität Greifswald)
Olaf Hohmann ist ein erfahrener Strafverteidiger und Experte für Wiederaufnahmeverfahren. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Wiederaufnahme in Strafsachen und Kommentator der Wiederaufnahmevorschriften in einem StPO-Kommentar.
Der Verteidiger, dem ein Wiederaufnahmemandat angetragen wird, sieht sich in der Praxis mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert: Der Kommunikation mit dem Ratsuchenden, dessen Erwartungshaltung, der Suche nach dem einen Punkt, der das Urteil erschüttert und vor allem der Wiederaufnahmefeindlichkeit der Gerichte. Der Vortrag beleuchtet das Additionsverfahren, das faktisch das Kernstück des Wiederaufnahmeverfahrens geworden ist. Auch die Besonderheiten der Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags werden angesprochen. Da die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung des Wiederaufnahmeantrags ohne mündliche Verhandlung ergeht erfordern die schriftliche Darlegung des Antrags und seine Begründung besondere Sorgfalt. Die Betrachtung konzentriert sich auf den das Wiederaufnahmerecht maßgeblich bestimmenden Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 5 StPO.
Donnerstag, 6. November – Datenschutz gleich Mandantenschutz?
RAin Dr. Giuliana Schreck (Rechtsanwältin für Datenschutzrecht)
Giuliana Schreck ist Partnerin in einer auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und war zuvor als Referentin im Wirtschaftsreferat bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit tätig und verantwortete dort zahlreiche aufsichtsbehördliche Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.
Der Vortrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Strafverteidiger:innen bei der Arbeit mit vertraulichen Mandantendaten und Informationen weiterer Verfahrensbeteiligter beachten müssen. Neben den rechtlichen Grundlagen wird praxisnah erläutert, wie ein effektiver Schutz sensibler Daten gewährleistet werden kann.
Freitag, 28. November – Die Vorbereitung von Wiederaufnahmeverfahren in der Praxis
RAin Regina Rick (Fachanwältin für Straf- und Verkehrsrecht)
Regina Rick ist erfahrene Strafverteidigerin, die in bedeutenden Wiederaufnahmeverfahren wie dem Fall des Bauern Rudi Rupp und dem Fall von Manfred Genditzki, der nach Jahren der Haft freigesprochen wurde, mitgewirkt hat. Mit ihrer umfassenden Praxiserfahrung und ihrem starken Engagement für die Rechte unschuldig Verurteilter zählt sie zu den führenden Expertinnen im Bereich der Wiederaufnahmeverfahren.
In ihrem Vortrag gibt Regina Rick einen tiefgehenden Einblick in die Praxis der Vorbereitung von Wiederaufnahmeverfahren. Sie verdeutlicht, wie entscheidend eine präzise Aktenanalyse sowie die Zuhilfenahme der Naturwissenschaften sind, um neue Ansätze für eine Wiederaufnahme zu identifizieren, und erläutert hilfreiche Ansatzpunkte, die bei Ermittlungen häufig unbeachtet bleiben.
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